Einlagensicherungsfonds - Erläuterungen zu Begriffen rund um das Thema Finanzen
Einlagensicherungsfonds dienen dem Schutz der Kundeneinlagen einer Bank und sind ein Teil der Sicherungssysteme im modernen Bankenwesen. Sie sollen das gesamte Kapital der Anleger im Falle einer Insolvenz vor dem totalen Verlust sichern. Neben den freiwilligen Sicherheitsmaßnahmen schreibt die deutsche Bundesregierung weitere Sicherungssysteme im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz vor.
Von diesen Sicherungsfonds werden aber nur Sichtguthaben, wie Einlagensicherungsfondser und Girokonten geschützt. Wer als Kunde einer Bank zusätzlich Wertpapiere oder Fondsvermögen hinterlegt hat, muss sich damit abfinden, dass im Falle der Insolvenz für diese Vermögensgegenstände keinerlei Sicherheiten zur Verfügung stehen. Allerdings werden sie auch nur seitens der Bank verwaltet. Als Anleger kann man im Fall des Bankrotts die Herausgabe der Wertpapiere verlangen.
Zu sicher sollte sich aber kein Kunde einer Bank fühlen. Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei den Einlagensicherungsfonds um freiwillige Sicherheitssysteme. Seitens der Bankkunden besteht damit kein Rechtsanspruch auf die Einlagen in einen Sicherungsfonds. Auf dem Papier stehen zwar 30% Eigenkapital der Kreditinstitute als Guthabensicherung zur Verfügung. Ob und in welchem Maße damit die Sichtguthaben der Kunden im Notfall gedeckt werden, hängt immer noch vom jeweiligen Kreditinstitut ab. Jede Bank muss bereits vor der Eröffnung eines Kontos ihre Kunden darauf hinweisen, ob sie einem Sicherungsfonds angehört oder nicht. Der Gesetzgeber zwingt die Kreditinstitute durch das Kreditwesengesetz zu diesem Schritt. Inzwischen erfolgt diese Auskunft sogar online. So kann sich jeder bereits im Vorfeld der Geschäftskontakte über das jeweilige Kreditinstitut informieren.
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